Luftsport-Verband
Bayern e.V.

Ballon

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Ohne Zweifel zählt der Ballon nach wie vor zu den ganz besonderen Objekten am Himmel. Ein bunter Punkt, dessen Schatten über die Landschaft huscht und die Menschen innehalten und zum Himmel blicken lässt. Eine Reise im Ballon lässt Gedanken an einen Kindheitstraum wach werden.
Am 21. November 1783 fand die erste bemannte Fahrt einer Montgolfiere (Heißluftballon) und am 1. Dezember des gleichen Jahres die erste Luftreise von Menschen an Bord einer Charliere (Gasballon) statt, somit ist der Freiballon das älteste Luftfahrtgerät.

PHYSIK – DIE MUTTER ALLER DINGE

Der Ballonfahrer nutzt das physikalische Gesetz, dass warme Luft leichter ist als die gleiche Menge an kalter Luft bzw. den Auftrieb durch Gas (Wasserstoff oder Helium). Einzig allein der Wind bestimmt beim Ballonfahren die Fahrtrichtung und die Geschwindigkeit. Zwar hat auch die moderne Technik bei den Ballonfahrern Einzug gehalten, am Prinzip des Ballonfahrens hat sich jedoch bis heute nichts geändert. Der Ballonsport fordert eine dauernde Beschäftigung mit dem Wetter, der Natur und den Eigenschaften der jeweiligen Landschaft.

WEGE ZUM BALLONSPORT

Wer sich für den Ballonsport begeistert, muss nicht unbedingt gleich Pilot werden. Ballonfahren ist ein Teamsport. Um einen Ballon an den Himmel zu bekommen bedarf es zahlreicher Helfer, wie Verfolger oder Ballonwarte. Der Ballonsport wird oftmals in einem Verein ausgeübt, denn hier stehen sowohl die Ballone des Vereins als auch Vereinsmitglieder als Helfer stets zur Verfügung.

DIE AUSBILDUNG

Das Mindestalter für den Ballonpilotenschein (BPL oder LAPL) ist 16 Jahre. Neben den praktischen und theoretischen Vorgaben muss der angehende Pilot eine Sprechfunklizenz (mindestens BZF II) sowie einen Kurs in Erster Hilfe erfolgreich erhalten bzw. absolvieren.

AUSBILDUNGSVERLAUF

Die Ausbildung erfolgt nach bundesweit einheitlichen Vorschriften in dafür zugelassenen Schulen (ATO), wie sie auch der Luftsport-Verband Bayern e.V. betreibt.

In der theoretischen Prüfung werden Kenntnisse in Luftrecht, Navigation, Meteorologie, Grundlagen des „Fliegens“ (Aerostatik und Aerodynamik), betriebliche Verfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie menschliches Leistungsvermögen abgefragt.

Die praktischen Vorgaben umfassen 16 Pflichtstunden, darin enthalten sind ein Minimum von zwölf Fahrstunden mit einem Lehrer, mindestens eine Alleinfahrt von 30 Minuten Dauer und zehn Aufrüstungen sowie verpflichtend 20 Starts und Landungen. Die Ausbildung endet mit der erfolgreichen Prüfung und dem Erhalt der Ballonpilotenlizenz.

Die Ballonlizenz für Heißluftballon kann auf den Gasballon erweitert werden – und umgekehrt