Allgemeine Informationen zum Thema Prüfung der Lufttüchtigkeit

Spezielle Informationen zum Prüfbetrieb unserer CAO mit der Zulassungsnummer DE.CAO.0034 sind unter dem jeweiligen Menüpunkt zu finden.

FAQ: Wann sollte man die ARC-Lufttüchtigkeitsprüfung beauftragen? Die Prüfung kann bis zu 90 Tage vor dem Gültigkeitstermin durchgeführt werden, ohne dass sich das Gültigkeitsende bzgl. Tag und Monat auf dem ARC ändert. Der Auftrag an uns kann noch früher (jederzeit) ohne Extrakosten erteilt werden. Sie erhalten erst eine Rechnung nachdem die Prüfung dann tatsächlich abgeschlossen wurde.

Der Prüfungstermin wird von uns nicht vorgegeben. Der Termin kann ganz nach Ihrem Bedürfnis direkt mit Ihrem Prüfer abgestimmt werden.

Damit habe Sie die Möglichkeit den Auftrag im Winter für das Frühjahr zu erteilen und helfen so den Stress der Frühjahrsflut an Aufträgen bei uns in der LVB-Geschäftsstelle zu entspannen.

Allgemeine Informationen zum ARC

Zwei Wege zum jährlichen Lufttüchtigkeitsnachweis ARC (Airworthiness Review Certificate)

Es gibt für nicht gewerblich betriebene Luftfahrzeuge grundsätzlich zwei verschiedende Möglichkeiten die Lufttüchtigkeit zu erhalten und sich jährlich durch das ARC bescheinigen zu lassen.  

1. Möglichkeit:

Die erste Möglichkeit ist, dass sich der Eigentümer/Halter eines Luftfahrzeuges selbstverantwortlich um alle Belange der Instandhaltung und der dazugehörigen Dokumentation kümmert. Es ist jedes Jahr ein vollständige Lufttüchtigkeitsprüfung erforderlich.  Dabei wird generell die ordentliche Dokumentation des Betriebs und der Instandhaltung überprüft und protokolliert. Die Prüfung der Unterlagen enthält insbesondere die Kontrolle der geforderten Instandhaltung. Es wird überprüft ob die Instandhaltung korrekt dokumentiert und im Bordbuch eingetragen und freigegeben wurde.  Sind die Papiere geprüft, erfolgt die physikalische Prüfung am Luftfahrzeug im geringerem Umfang als man es bei der bisherigen Jahresnachprüfung gewohnt war. Dies hat den Grund darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die intensiven Kontrollen im Rahmen der im AMP festgelegten Instandhaltungsintervalle erfolgen. Nach der Lufttüchtigkeitsprüfung wird jedesmal ein neues ARC ausgestellt.

2. Möglichkeit (wird zur Zeit vom LVB nicht angeboten)

Die zweite Möglichkeit besteht darin das Luftfahrzeug in die so genannte „überwachte Umgebung“ einer CAMO oder CAO zu bringen. Dies geschieht durch einen Vertrag mit einer CAMO/ CAO. Mit diesem Vertrag überträgt der Eigentümer/Halter  die Führung und Erhaltung der Lufttüchtigkeit der CAMO/ CAO. Damit gibt der Eigentümer/Halter die Möglichkeit der freien Entscheidung, wann welche Maßnahme von wem an dem Luftfahrzeug durchzuführen ist, an die CAMO/ CAO ab.

Er muss den Anweisungen der CAMO/ CAO folgen. Folgt er den Anweisungen nicht, erlischt der Vertrag!
In der "überwachten Umgebung" müssen alle Arbeiten, die nicht der Pilot/Halter durchführen darf, in einem LBA-genehmigten Instandhaltungsbetrieb durchgeführt werden. Die Erleichterungen der ELA-Instandhaltung sind nicht zulässig.

Es ist jedes Jahr eine Lufttüchtigkeitsprüfung erforderlich.
Dabei wird ausschließlich die ordentliche Dokumentation des Betriebs und der Instandhaltung überprüft und protokolliert. Die Prüfung der Unterlagen enthält insbesondere die Kontrolle der geforderten Instandhaltung. Es wird überprüft ob die Instandhaltung korrekt dokumentiert, im Bordbuch eingetragen und freigegeben wurde.
Alle drei Jahre erfolgt nach der Papierprüfung die physikalische Prüfung am Luftfahrzeug im geringerem Umfang als man es bei der bisherigen Jahresnachprüfung gewohnt war. Dies hat den Grund darin, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die intensiven Kontrollen im Rahmen der im AMP festgelegten Instandhaltungsintervalle erfolgen.
Nach der Lufttüchtigkeitsprüfung ohne physikalischer Prüfung wird das ARC verlängert. Erfolgte auch eine physikalische Prüfung, wird ein neues ARC ausgestellt.

Achtung:

Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für die Erhaltung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrzeuges beim Halter/Eigentümer. Dies gilt auch in der "überwachten Umgebung"!