Prüfung der Rettungsfallschirme

Zwei Prüfer stehen zur Zeit dem LVB für die jährliche Prüfung der Rettungsfallschirme für ganz Bayern zur Verfügung.

Region Franken, nördl. Schwaben, nördl. Ober- u. westl. Niederbayern, südl. Mittelfrank, südl. Oberpfalz:

Junkers Profly, Herr Steffen Jungkuntz, Flugplatz Kulmbach, Tel. 0160 5877900

Region Schwaben, Oberbayern, Niederbayern:

Herr Rolf Nachtigall, Schongau, Tel. 08861 3139
(Ansprechpartner für diese Region)

Die oben genannte Aufteilung der Gebiete dient der ersten Orientierung und ist nicht bindend. Letztendlich bitte wir die Eigentümer bzw. Fallschirmwarte sich direkt mit dem jeweiligen Prüfer abzustimmen.

Alternativ können Rettungsfallschirme auch jederzeit zum jeweiligen Hersteller geschickt werden! 

Organisation der Prüfungen:

Alle zwei Prüfer prüfen die Rettungsschirme nach individueller Abstimmung bei sich daheim. Daher ist es erforderlich, dass sich bitte alle Vereine und Eigentümer für die Anlieferung und Abholung der Rettungsfallschirme mit dem Prüfer ihrer Wahl direkt absprechen.

Regeln zur Prüfungsvorbereitung der Rettungsfallschirme:

1.    Prüfauftrag:
Jede Prüfung eines Rettungsfallschirms ist rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor der Anlieferung) bei der LVB Prüforganisation zu beauftragen.
Fallschirme für die kein Prüfauftrag vorliegt, können nicht geprüft werden.

Mit dem Auftrag sind anzugeben:
Halteradresse, Fallschirmmuster, Werknr. und Baujahr
und Name des zu beauftragenden Prüfers.

Der Auftrag ist formlos zu senden an (am Besten per Email):
LVB-Prüforganisation GmbH, z.Hd. Frau Baensch-Bosse, Prinzregentenstr. 120, 81677 München
E-Mail: po(at)lvbayern.de
Tel.: 089/455032-23, Fax: 089/455032-62

2.    Fallschirmzustand:
Wegen der erforderlichen Aufzieh- und Öffnungskontrolle müssen alle Fallschirme in fachgerecht gepacktem Zustand angeliefert werden!
Überprüfen Sie Ihre Rettungsfallschirme bitte vorher auf eventuelle Beschädigungen (Risse in der Packhülle, ausgerissene Ösen usw.). Solche Geräte müssen vom  Hersteller/Musterbetreuer instandgesetzt und geprüft werden.

3.    Fallschirmpapiere:
In dem Packheft muss die aktuelle, vollständige Adresse des Halters neben allen weiteren erforderlichen Packeinträgen eingetragen sein.
Fehlt das Packheft, kann keine Prüfung des Schirms erfolgen.
Sind die aktuellen Halterdaten im Heft nicht eingetragen, können dem Halter evtl. Kosten für den entstandenen Mehraufwand für die Ermittlung seiner Daten entstehen.
Wir empfehlen zusätzlich an dem Schirmgurtzeug einen Adressanhänger anzubringen.

4.    Fallschirmtasche/Beschriftung:
Jeder Fallschirm ist in einer eigens verschließbaren Fallschirmtasche einzeln anzuliefern.
Bitte nicht mehrere Fallschirme pro Tasche anliefern, da sonst ein fachgerechtes loses Verpacken nach der Prüfung nicht möglich ist.
Es ist jede Fallschirmtasche unverlierbar mit der Halteradresse, Telefonnummer sowie dem Fallschirmmuster und der Werknummer zu beschriften. Ein in die Tasche gelegter Zettel ist nicht ausreichend.
Ist eine Tasche oder ein Schirm in Folge einer mangelhaften Kennzeichnung nicht zuzuordnen, können dem Halter evtl. Kosten für den entstandenen Mehraufwand für die Ermittlung seiner Daten entstehen.