Neue Spendenbescheinigung erforderlich
Das Bundesfinanzministerium hat die Vorgaben für Spendenbescheinigungen an einigen Stellen geändert. Ab sofort (2014) sind diese neuen Zuwendungsbestätigungen als verbindlich anzusehen.
Wir bieten für Geld- und Sachspenden sowohl eine word-Version als auch ein pdf-Formular an, die entsprechenden Dateien finden Sie unten.
Die in den Formularen (Mustern) vorgegebene Wortwahl und Reihenfolge der Textpassagen sind beizubehalten, etwaige Umformulierungen sind unzulässig. Bei selbst hergestellten und für die Verwendung im Vereins-PC vorgesehenen Mustern müssen daher diese Muster-Inhalte nach den BMF-Vorgaben übernommen werden.
Daher sollte der um Spenden nachsuchende Verein unbedingt künftig darauf achten, dass es bei Verwendung seiner Spendenvordrucke zu keinen Beanstandungen oder sogar zur Nichtanerkennung beim Finanzamt kommt. Das wäre zudem auch für den Spender im Rahmen seiner ESt-Erklärung (steuerliche Geltendmachung der Spende nach § 10b EStG) sehr ärgerlich.