Luftfahrt-Versicherungen
Immer wieder gibt es traurige Fälle, in denen sich der Verunfallte nicht genügend abgesichert hat, so dass zu dem persönlichen Verlust für seine Hinterbliebenen auch noch ein finanzielles Problem hinzukommt. Bitte achten Sie als aktiver Luftsportler unbedingt darauf, dass Ihre Lebens- und /oder Unfall- Versicherungsgesellschaft das Risiko des aktiven Fliegens als Privatpilot oder was auch immer Sie ausüben, zur Kenntnis genommen und auch schriftlich bestätigt hat. Inwieweit der Versicherungsschutz bei Ihnen erweitert werden muss und zu welchen Konditionen dies möglich ist, sollten Sie mit Ihrer Versicherungsgesellschaft direkt klären. Sie ersparen sich und Ihren Angehörigen in einem eventuellen Schadenfall viel Ärger, der sich vermeiden lässt. Das passive Risiko als Fluggast ist meist prämienfrei eingeschlossen, aber paradoxerweise scheint der Unterschied zwischen aktiv und passiv vielen nicht klar zu sein.
Außerdem geistern immer noch Flugscheinhefte durch die Welt, nebst der irrigen Meinung, dass man mit einem Flugschein noch die Haftung gegenüber dem Passagier beschränken könnte.
Das geht leider nicht mehr, Sie haften als Luftfrachtführer unbegrenzt nach Luftverkehrsgesetz und / oder BGB und haben sogar eine Versicherungspflicht, wenn Sie einen Beförderungsvertrag abschließen.
Heinke Peschke, Siegfried Peschke KG