Sportunfallversicherung (ARAG - Neu)

Der BLSV hat mit der ARAG Versicherungs AG einen neuen Versicherungsvertrag abgeschlossen, der seit 01.01.2022 den Vereinen und deren Mitgliedern einen umfassenden Versicherungsschutz gewährt.

Die wichtigsten Verbesserungen

Allgemeine Haftpflichtversicherung

Die Allgemeine Haftpflichtversicherung wurde inhaltlich ausgebaut und deckt nun pauschal Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von 15 Millionen EUR ab. Ebenso wurde die Versicherungssumme für Haftpflichtschäden an gemieteten Gebäuden durch Brand, Explosion, Leitungs- und Abwasser auf 5 Millionen EUR erhöht.
Die bisherige Sublimitierung der Deckungssumme für versicherte Luftfahrtrisiken von 512.000 € für Personen- und 255.000 für Sachschäden ist weggefallen, Versicherungsschutz besteht künftig in voller Höhe der pauschalen Versicherungssumme von 15 Mio. €. Dazu zählen Flugmodelle bis 4 kg Abfluggewicht, Segelflug- und Fallschirmsprunggelände sowie Segelfluggelände mit Schleppbetrieb und /oder Motorsegler.

Neuer Baustein D&O-Versicherung

Auch im organisierten Sport gibt es Tendenzen, dass bei Fehlentscheidungen zunehmend Vorstandsmitglieder als gesetzliche Vertreter von Vereinen und Verbänden für Vermögensschäden persönlich in Anspruch genommen werden, auch vom eigenen Verein. Wird eine Schadenersatzforderung beim Vorstand oder Geschäftsführer geltend gemacht, ist eine rechtliche Unterstützung unverzichtbar. Sobald eine persönliche Inanspruchnahme erfolgt oder auch nur wahrscheinlich ist, steht die D&O-Versicherung als neuer Baustein den Versicherten zur Verfügung. In der Wirkung bedeutet dies, dass unbegründete Ansprüche im Rahmen einer qualifizierten Rechtsverteidigung abgewehrt werden. Berechtigte Ansprüche gegen die versicherten Personen werden übernommen. Vorbeugende außergerichtliche Rechtskosten werden ebenfalls getragen, sobald eine Inanspruchnahme des Vorstands wahrscheinlich ist. Die Versicherungssumme beträgt 250.000 EUR je Schadenfall ohne Anrechnung eines Selbstbehalts.

Erweiterung der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsschutz gilt seit Jahresbeginn nicht nur für Fälle, in denen vereinsfremde Organisationen oder Personen geschädigt werden, sondern auch für Eigenschäden, welche die eigene Organisation im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes aufgrund einer fahrlässigen Pflichtverletzung durch ehrenamtlich oder hauptberuflich tätige Personen beziehungsweise Vereinsmitglieder unmittelbar erleidet. Wie bei der D&O-Versicherung beträgt auch hier die Versicherungssumme 250.000 EUR je Schadenfall, ohne Anrechnung einer Selbstbeteiligung.

Neu: Erweiterter Straf-Rechtsschutz

Ehrenamtliche und hauptamtliche Verantwortungsträger im Sport sind grundsätzlich dem Risiko ausgesetzt, bei einem etwaigen Fehlverhalten im Rahmen ihrer Tätigkeit mit einer strafrechtlichen Verfolgung konfrontiert zu werden. Nicht immer ist der im Rahmen einer strafrechtlichen Verfolgung gemachte Vorwurf aber auch berechtigt, insbesondere dann nicht, wenn überhaupt kein Fehlverhalten vorliegt.
Der erweiterte Straf-Rechtsschutz bietet Versicherungsschutz insbesondere bei der Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässig oder vorsätzlich begangen Vergehens. Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz, wenn der Versicherte als Teilnehmer am Straßenverkehr betroffen ist und eine verkehrsrechtliche Vorschrift verletzt haben soll.
Die Versicherungsleistung beträgt je Rechtsschutzfall bis zu 500.000 €, wobei je Schadenfall eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € gilt. Diese Selbstbeteiligung entfällt bei Beauftragung eines ARAG-Netzwerk Anwalts (im Falle einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatzes sind die bereits erhaltenen Leistungen zu erstatten).

Umweltschaden-Versicherung – Umwelt-Haftpflichtversicherung

Während die Umweltschaden-Versicherung gänzlich neuer Bestandteil des ARAG-Vertrags ist, sind die Deckungssummen bei der Umwelt-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von ehemals 3 Mio. € und für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen durch Brand /Explosion von früher 260.000 € für alle drei Versicherungsbausteine auf einheitlich 5 Mio. € angehoben worden.

Einfache, pauschale Versicherung von Nichtmitgliedern möglich

Das bisherige, aufwendige Tages- und Kurskartenverfahren zur Versicherung von Nichtmitgliedern gehört der Vergangenheit an. Die Vereine und Verbände können eine optional abschließbare Nichtmitgliederversicherung nun ganz einfach in Form von Jahresverträgen vereinbaren, die zu einem pauschalen Beitrag alle Nichtmitglieder bei allen Vereinsveranstaltungen absichern. Der Beitrag wird pauschal nach der Vereinsgröße bemessen, insgesamt gibt es zehn Größenbereiche. Inklusive der 19 Prozent Versicherungssteuer beträgt er in der niedrigsten Staffelung bei einer Vereinsgröße bis 100 Mitgliedern 78 €, bis 200 Mitgliedern 98 €, bis 300 Mitglieder 143 €.

Vereins-Rechtsschutz-Versicherung als optionales Paket

Der Vereins-Rechtsschutz, klassischer Weise in Form von Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz sowie Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann auf Anfrage beim ARAG-Versicherungsbüro zusätzlich abgeschlossen werden.

Ausführliche Infos zum Versicherungsportfolio finden Sie hier.

Eine BLSV-Kurzinfo zur Sportversicherung finden Sie hier.