Freiwillige Ehrenamtsversicherung im LVB-Paket enthalten
Der Luftsport-Verband Bayern (LVB) hat für einen ehrenamtlich tätigen Personenkreis seiner Mitgliedsvereine pauschal über den BLSV mit der VBG die "freiwillige, gesetzliche Unfallversicherung" abgeschlossen.
Seit vielen Jahren gilt das Gesetz zur Verbesserung des Unfallversicherungsschutzes für ehrenamtlich Tätige. Seit diesem Zeitpunkt hat der LVB diese Versicherung nicht nur für den entsprechenden Personenkreis seiner Mitgliedsvereine abgeschlossen, sondern er übernimmt auch die Versicherungsprämien dafür. Den Vereinen entstehen somit keine Kosten!
Vor der Verabschiedung des Gesetzes war es nicht möglich, die Arbeit der Vorstandsmitglieder über die VBG, die gesetzliche Unfallversicherung des Sports, abzusichern. Seit Ende 2008 besteht die Möglichkeit der Absicherung - wie zu Beginn in 2005 - nicht nur für die Vereinsvorstandsmitglieder und Inhaber anderer Wahlämter. Auch ehrenamtlich tätige Vereinsmitglieder, die im Auftrag oder mit Einwilligung des Vorstands im Sportverein herausgehobene Aufgaben dauerhaft wahrnehmen, die nicht in der Satzung verankert sein müssen (z.B. Vereinspressereferenten, Spartenleiter o.ä.), sind nun abgesichert.
Bestandteil des Versicherungsschutzes ist auch die Wegeunfallversicherung. Begibt sich zum Beispiel ein Vorstandsmitglied von zu Hause zum Vereinsheim, zur Versammlungsstätte oder zu einer Veranstaltung, bei der er als 1. Vorstand teilnimmt und erleidet unterwegs einen Unfall, ist er über die VBG versichert. Die Höhe der Entgeldersatzleistungen und Renten für freiwillig Versicherte richtet sich innerhalb der gesetzlichen Bemessungsgrenzen nach den tatsächlichen Einkommensverhältnissen vor dem Versicherungsfall.
Der LVB hat mit dem Bayerischen Landes-Sportverband eine Kooperation geschlossen, dass der LVB für alle ihm gemeldeten Mandatsträger der Vereine, die zu diesem Personenkreis gehören (s.o.), die Beiträge übernimmt.
Jeder Verein sollte daher am besten jährlich prüfen, wie viele durch Satzung gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger den Versicherungsschutz genießen können und sollen. Entsprechend erfasst er diese Funktionen im System "Vereinsflieger".
Am einfachsten ist ein Blick des jeweils Verantwortlichen in die Vereinsdaten (Verband, dann Verein sowie Funktionsträger), denn die dort aufgeführten Funktionen werden seitens des LVB in der oben beschriebenen Form dem BLSV gemeldet und sind versichert.
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Absicherung nach dem oben dargestellten Verfahren sind natürlich die Mitgliedschaften der Vereine im LVB und BLSV sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit.
Die VBG hat eine 52-seitige Broschüre herausgegeben mit dem Titel: Sportvereine bei der VBG
Infos/Fragen: info(at)lvbayern.de