Technik
Der Luftsport-Verband Bayern e.V. bietet Service- und Dienstleistungen rund um den Themenkomplex
- Lufttüchtigkeitsprüfung,
- Instandhaltung und
- technische Weiterbildung
für alle LVB-Vereine und deren Mitglieder an.
Dafür stehen die Fachbereiche "LVB Prüforganisation" für das Thema Lufttüchtigkeitsprüfung und das Referat Technik für die Themen Instandhaltung und Weiterbildung zur Verfügung.
Um die gesetzlichen Auflagen des LBA und der EASA erfüllen zu können, ist für die Lufttüchtigkeitsprüfung die LVB Prüforganisation als CAO DE.CAO.0034 genehmigt.
Zusätzlich sind wir auch als Instandhaltungsbetrieb genehmigt um ggf. zukünftigen gesetzlichen Anforderungen genügen zu können. Da für die ELA Instandhaltung kein genehmigter Instandhaltungsbetrieb erforderlich ist, wird diese Genehmigung zur Zeit nicht genutzt.
Die administrative und wirtschaftliche Abwicklung der Arbeiten erfolgt über die LVB-Prüforganisation und Wirtschaftsdienst GmbH.
Die Inhalte der einzelnen Bereiche sind im Wesentlichen:
- CAO (Unternehmen zur Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit): Durchführung der Prüfung der Lufttüchtigkeit mit Ausstellung des ARC
- Referat Technik: Betreuung, Beratung, Ausbildung von technischem Personal, allgemeine Fragen zur Instandhaltung (EASA, LVB-Formulare, etc...)
Technik-News
Preiserhöhung der Prüfgebühren der PO ab dem 1.10.2022
Nachdem die Preise für die Jahresnachprüfungen die letzten 10 Jahre stets konstant gehalten wurden, ist nun zum 1.10.2022 eine Preisanpassung durch die Prüforganisation des LVB notwendig geworden.
Durch die immer weiter fortschreitende Bürokratisierung unseres Prüfbetriebes und die damit steigenden Kosten für Personal und IT-Infrastruktur, ist dieser Schritt leider nicht zu vermeiden.
Die Prüfgebühren steigen deswegen ab 01.10.2022 um jeweils ca. 9%. Die Preiserhöhung gilt für den Zeitpunkt der Leistungserbringung und nicht für den Zeitpunkt der Erzeugung des Prüfauftrages in Vereinsflieger.
Für Motorflugzeuge wird aufgrund der überdurchschnittlichen zeitlichen Aufwände der Gebührensatz auf 590 € netto angepasst.
Auf alle Gebührensätze für die Nachprüfungen bekommen LVB-Mitglieder wie bisher auch eine Reduktion von 15%.
Richtlinien für fallschirmtechnisches Personal
Der Bundesausschuss Technik des DAeC hat mit sofortiger Wirkung die „Richtlinie für fallschirmtechnisches Personal des DAeC und die Aufrechterhaltung der Betriebstüchtigkeit von Rettungsfallschirmen“ verabschiedet.
Welche Änderungen dieser Beschluss umfasst finden Sie hier.
Meldungen von Ereignissen
Die EU-Kommission hat zur Meldung von Ereignissen europaweit ein elektronisches Meldeverfahren zur Verfügung gestellt, das auch für freiwillige Meldungen genutzt werden kann. Hier wird automatisch eine Ereignismeldung mit entsprechenden Dateien generiert und diese für Deutschland an das LBA verschickt. Zur Meldung an das LBA kann das Online-Portal (siehe hier) verwendet werden.
Anschreiben vom LBA bei Nichtvorliegen eines gültigen ARC
In letzter Zeit werden vermehrt Halter von Flugzeugen durch das LBA angeschrieben und um Klärung des Sachstandes bezüglich der Lufttüchtigkeit ihres LFZ gebeten. Dies geschieht oft dann, wenn der Behörde in Braunschweig kein gültiges ARC vorliegt.
Sollten sie als Halter ein solches Schreiben erhalten, in dem Sie aufgefordert werden die Lufttüchtigkeit nachzuweisen, so können Sie hier ein entsprechendes Musterschreiben herunterladen und dies zusammen mit der Kopie des aktuellen ARC mit Aktenzeichen an das LBA in Braunschweig (Fax: 0531 – 2355 - 5499) senden.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
EASA NPA 2014-04
Der LVB hat diesen Änderungsvorschlag der EASA kommentiert. Näheres dazu finden Sie hier.