Qualifikation/Lehrgänge

Das LVB-Lehrgangsangebot ist kapazitätsbedingt derzeit noch stark reduziert.

In Absprache mit unserem Nachbarlandesverband BWLV e.V. verweisen wir gerne auf deren Website bzw. Angebot. Die Teilnahme an technischen Ausbildungsgängen nach DAeC-Richtlinien wird natürlich von uns anerkannt.

Für die Ausstellung eines techn. Ausweises des LVB e.V. bitte den Antrag auf Ausstellung zusammen mit den Prüfungszeugnissen und Nachweisen an das Referat Technik senden.

Informationen zu Verlängerungsvoraussetzungen findet man unter den FAQ
Referat Technik, Tel. 089-455032-22, Fax -62, technik(at)lvbayern.de



BWLV Lehrgänge

Wir empfehlen die Technik-Lehrgänge des Landesverbandes Baden-Würtemberg. Eine aktuelle Übersicht der Technik-Lehrgänge im BWLV finden Sie hier.

Anträge/Bescheinigungen

Antrag auf technischen Ausweis
Antrag_technAusweis_Rev5-2015.doc

Bescheinigung Windenwart
Bescheinigung_Windenwart.doc

Schweisser Prüfstücke nach DIN 29591
DIN29591-Auszug.pdf

Ausbildung Fallschirmwart/Erweiterung Musterberechtigung

Fallschirmpacker-Lehrgänge in Kulmbach:

Nach Absprache bietet unser Prüfer Steffen Jungkuntz, steffenjungkuntz(at)t-online.de, Tel. 0160-5877900, in den Räumlichkeiten der Fa. Junkers Profly, neben den regulär angebotenen Fallschirmpackerlehrgängen zusätzliche Termine in den Wintermonaten an.


 

Erweiterung der Musterberechtigung

Eine Erweiterung der Musterberechtigung erfolgt individuell in direkter Absprache zwischen dem Interessenten und dem gewünschten Prüfer für Rettungsfallschirme.

In der Regel erarbeitet sich der Fallschirmpacker das gewünschte Fallschirmmuster eigenständig auf Basis des gültigen Fallschirmhandbuchs.

Es sind insgesamt 10 Übungspackungen durchzuführen und im Tätigkeitsnachweis zu dokumentieren. Die 10. dieser Packungen erfolgt als praktische Prüfung nach Absprache im Beisein des Fallschirmprüfers. Nach einer zufriedenstellenden Demonstration bescheinigt der Prüfer die ausreichende Mustereinweisung.

Prüfungsgebühr:      50,00€ (plus aktuell gültige USt)

Mit dieser Bescheinigung kann beim LVB auf Antrag eine Eintragung der neuen Musterberechtigung in den Technischen Ausweis des DAeC erfolgen.


 

Prüferbestätigung der Packtätigkeiten

Zur Verlängerung des technischen Ausweises des DAeC ist immer ein Bestätigungseintrag eines Prüfers für Rettungsfallschirme erforderlich.

Der zu bestätigende Tätigkeitsnachweis kann individuell in direkter Absprache dem Prüfer zugesandt oder in einem Kuvert zu einem zu prüfenden Schirm dazu gelegt werden.