Weiterbildung des Technischen Personals
Im Referat Technik des LVB sind ca. 1300 Warte und Werkstattleiter organisiert.
Die Instandhaltung an Segelflugzeugen, Motorseglern und Flugzeugen kann zum Großteil nach den ELA-Regen der EASA außerhalb eines Instandhaltungsbetriebes durchgeführt werden. Obwohl die ELA-Regeln jetzt seit 2008 veröffentlicht sind, sind nicht alle Feinheiten der Regeln beim Technischen Personal bekannt. Für die Wintermonate suchen wir daher regionale Austragungsorte für ganztägige theoretische Weiterbildungen in diesem Bereich.
Vorschläge für Austragungsorte (Vereinheime, Gaststätten) werden vom Vorstand Technik gerne entgegen genommen. Folgende Mindestvoraussetzungen sollten gegeben sein:
- Einfache Anfahrtsmöglichkeit auch für Vereine der Umgebung
- Raum für ca. 25 Personen an Tischen geeignet
- Beamerpräsentation möglich
- WLAN-Zugang für die Teilnehmer notwendig
- einfache Mittagsverpflegung möglich
Vorschläge bitte per Mail an harald.goerres(at)lvbayern.de
Technisches Personal
Inhaber eines Technischen Ausweises des LVB e.V. werden unter folgenden Voraussetzungen tätig:
Der Inhaber des Technischen Ausweises des LVB e.V.
- führt seine Arbeit im Umfang der ELA1-Tätigkeiten im einzelnen Fall unter Aufsicht des Technischen Leiters im Auftrag des Vorstandes (gem. § 26 BGB) des Mitgliedsvereines im LVB e.V. durch,
- ist als Funktionsträger vom Vorstand beim LVB gemeldet und damit haftpflichtversichert,
- führt seine Aufgaben gemäß den Satzungen des Mitgliedsvereines und des LVB e.V. aus, dessen Ausweis entsprechend den Ausbildungsrichtlinien des DAeC e.V. für technisches Personal in der zum Zeitpunkt des Erwerbs und/oder Verlängerung letztgültigen Fassung erworben und/oder verlängert wurde. Der Nachweis der Aufrechterhaltung der Befähigung wird durch das Führen von Tätigkeitsnachweisen erbracht.
Aufgaben des Technischen Personals des Mitgliedsvereines im LVB e.V.
Werkstattleiter H+G (Module GM, Z1, WL1)
Gesamte Instandhaltung an Zellen von Segelflugzeugen und Motorseglern, UL-Flugzeugen und Flugzeugen - außer Triebwerk - in Holz- und Gemischtbauweise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Instandhaltung von Startwinden für Segelflugzeuge und Motorsegler.
Werkstattleiter FVK (Module GM, Z2, WL2)
Gesamte Instandhaltung an Zellen von Segelflugzeugen und Motorseglern, UL-Flugzeugen und Flugzeugen - außer Triebwerk - in Faserverbundbauweise gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zellenwart (Module GM, Z1, Z2, Z3)
Durchführung der Wartung und kleiner Reparaturen an Zellen von Segelflugzeugen und Motorseglern, UL-Flugzeugen und Flugzeugen - außer Triebwerk - in Holz- und Gemischtbauweise (Z1), Faserverbundbauweise (Z2) und Metallbauweise (Z3) gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche Qualifikation zu erworbenen Zellenwartbefähigungen (zusätzliches Modul AZ) Durchführung der Wartung und kleiner Reparaturen an Zellen von Segelflugzeugen und Motorseglern UL-Flugzeugen und Flugzeugen - außer Triebwerk – in Holz- und Gemischtbauweise (Z1), Faserverbundbauweise (Z2) und Metallbauweise (Z3) mit Hydraulikanlagen, Pneumatikanlagen, Enteisungsanlagen, Einziehfahrwerken und sonstiger Sonderausrüstung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Motorenwart (Module GM, FM, M1)
Durchführung der Wartung an Kolbenflugmotoren (ausgenommen: Einspritz- und Ladermotoren) und Propellern von Motorseglern und UL-Flugzeugen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Motorenwart (Module GM, FM, M2)
Durchführung der Wartung an Kolbenflugmotoren (ausgenommen: Einspritz- und Ladermotoren) und Propellern von Flugzeugen bis 2000 kg MTOW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzliche Qualifikation zu erworbenen Motorenwartbefähigungen
(zusätzliches Modul AM)
Durchführung der Wartung an Kolbenmotoren einschließlich Einspritz- und Ladermotoren und Propellern von Motorseglern, UL-Flugzeugen und Flugzeugen bis 2000 kg MTOW gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (Einschränkungen gem. M1 und M2 entfallen).
Ballonwart (Module GM, BWH, BWG)
Wartung von Heißluftballonen (BWH) und Gasballonen (BWG) einschließlich kleiner Reparaturen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Fallschirmwart (Module GM, FR)
Wartung einschließlich Packen von Rettungsfallschirmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wartung einschließlich des Packens von Rettungsfallschirmen beschränkt sich auf die im Technischen Ausweis des DAeC LVB e.V. eingetragenen Baumuster.
Windenwart (Module GM, WW) gemäß Befähigungsnachweis
Wartung an Startwinden für Motorsegler und Segelflugzeuge gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wartung beschränkt sich auf die im Technischen Ausweis des DAeC LVB e.V. eingetragenen Startwinden.
Erstellt am 20.12.2012 um 10:36 von Ernst Hohmann
Geändert am 26.09.2014 von Harald Görres