Mitgliedsbeiträge
Damit der LVB seine Dienstleistungen für die Mitglieder erbringen kann, werden von den ordentlichen Mitgliedern Beiträge erhoben.
In diesen Beiträgen sind auch die Beiträge enthalten, die der LVB wiederum an den Deutschen Aero Club (DAeC) für Zentalaufgaben und für die Sportarbeit der Bundeskommissionen abführt.
Die gemäß LVB-Statuten obligatorische Mitgliedschaft der Vereine im Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) wird direkt zwischen Verein und BLSV abgewickelt.
Über die Mitgliedschaft im BLSV ist u.a. auch die GEMA-Abwicklung bei Veranstaltungen geregelt.
BLSV Mitgliedschaft
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) ist als Zusammenschluss von 53 Fachverbänden der Interessenvertreter des organisierten Sports in Bayern, zudem mit über 11800 Vereinen und annähernd 4,3 Millionen Mitgliedern der größte Landessportbund in Deutschland.
Der Luftsport war wohl auch historisch bedingt zur LVB-Gründungszeit vor 50 Jahren nicht als Sport (im klassischen Sinne) eingestuft. Vor über zwei Jahrzehnten erfolgte dann per Beschluss der Mitgliederversammlung der Beitritt des LVB zum BLSV, mit Rechten und Pflichten, womit auch alle LVB-Mitgliedsvereine über die Verbandsstatuten verpflichtet sind, Mitglied des BLSV zu werden.
Sämtliche Versicherungsleistungen wie Sportunfall-, Vereinshaftpflicht-, Veranstalterhaftpflicht-, Rechtsschutzversicherung u.a. gelten nur bei satzungsgemäßer Mitgliedschaft.
Wir können daher die Vorstände der LVB-Mitgliedsvereine nur animieren, hier keine Versicherungslücken entstehen zu lassen, der LVB übernimmt dafür jedenfalls keine Verantwortung.
Ausführlichere Informationen haben wir auf einer dreiseitigen Übersicht zusammengefasst, Sie finden diese hier
Beitragsordnung
Hier finden Sie die Beitragsordnung und die Beitragstabelle des LVB als PDF.