LVB Organigramm

Der Vorstand des LVB

Der Vorstand setzt sich zusammen aus

  • dem Präsidenten
  • dem Vorstand Jugend und Nachwuchsarbeit
  • dem Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis
  • dem Vorstand Finanzen
  • dem Vorstand Technik, Umweltverträglichkeit und Flugsicherheit
  • dem Vorstand Information und Kommunikation

Zwei Vorstände oder ein Vorstand und der Geschäftsführer sind zusammen vertretungsberechtigt. Näheres regelt §12 der Satzung.

LVB - Jahresbericht

In Jahresberichten fasst der Vorstand die wesentlichen Erfolge, Tätigkeiten, Arbeiten etc. zusammen.

LVB - Jahresbericht 2020

LVB - Jahresbericht 2019

LVB - Jahresbericht 2018

LVB - Jahresbericht 2017

LVB - Jahresbericht 2016

LVB Sportbeirat

Neben dem Vorstand ist der Sportbeirat ein weiteres, wichtiges Gremium im Luftsport-Verband Bayern, in dem sportartübergreifende Themen bearbeitet werden. 

Mitglieder des Sportbeirates sind alle Spartenvorsitzenden (aktuell sieben Sparten), der Landesjugendleiter und der Vorstand Sportbetrieb und Sporterlebnis als Schnittstelle zum Vorstand. 

Gemäß seiner Geschäftsordnung tagt der Sportbeirat mindestens zwei Mal pro Jahr.
Der Sportbeirat wählt aus seiner Mitte den/ die Sportbeiratsvorsitzende/n.

Die Sparten

Der LVB vertritt die folgenden Sparten (Luftsportarten):

  • Segelflug
  • Motorflug
  • Ultraleichtflug
  • Modellflug
  • Fallschirmspringen
  • Ballonfahren
  • Hängegleiten

Die Vorsitzenden der Sparten sind Mitglieder des Sportbeirates.

Die Sparten verwalten einen eigenen Haushalt und halten eigene Spartenversammlungen ab (siehe auch §12 der Satzung)

Dafür haben die folgenden Sparten eigene Wahl- und Geschäftsordnungen.

Unsere Geschäftstelle

Um unsere gut funktionierende Geschäftsstelle werden wir von manchen Landesverbänden beneidet. Dies liegt an den engagierten Mitarbeitern:

Herwart Meyer - Geschäftsführer des Verbandes, Ansprechpartner für Luftsportjugend, Redaktionelle Leitung Luftsport in Bayern

Birgit Ostertag - stellvertretende Geschäftsführung, zuständig für alles rund um die Ausbildung von Flugschülern, Ansprechpartnerin für Motorflug, Segelflug und Ultraleicht

Claudia Radlbeck - zuständig für Mitgliederservice, Veranstaltungsorganisation, Ehrungen und Büroorganisation, Ansprechpartnerin für Modellflug, Freiballon und Fallschirm

Michael Morr - ATO Flugsicherheits- und Qualitätsmanager

Peter Rzytki - zuständig für die Buchhaltung der Geschäftsstelle

Sylvia Seitz, Lara Humrich & Erik Löbbecke - unterstützen als Werkstudenten den Bereich Information und Kommunikation

Stefan Senger - Geschäftsführer der LVB-Prüforganisation und Wirtschaftdienst GmbH

Jutta Baensch-Bosse und Michaela Maack - zuständig für alles rund um die Technik im Luftsport

Die Kontaktdaten aller Geschäftstellen-Mitarbeiter finden sie unter Geschäftsstelle.

Die Revisoren

Die Revisoren werden alle drei Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt und prüfen unabhängig die Geschäfts- und Kassenführung des Verbandes.

Sie legen jährlich einen Bericht dem Vorstand und der Mitgliederversammlung vor.

Dies ist in §19 der Satzung geregelt.

Die derzeit gewählten Revisoren sind Martin Schifferer, Florian Huber und Matthias Balbierz.

Das Schiedsgericht

Im Luftsport-Verband Bayern e. V. ist gemäß § 18 der Verbandssatzung ein Schiedsgericht installiert.

Alle Streitigkeiten innerhalb des LVB können vom Schiedsgericht entschieden werden. Der Entscheidung des Schiedsgerichtes unterliegen insbesondere Streitigkeiten über die Mitgliedschaft im LVB, über die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der Organe des LVB, über die Beitragspflicht und über die Ordnungsmäßigkeit von Wahlen und Abstimmungen. Erst nach dem Schiedsspruch ist der Rechtsweg zulässig.

Das Schiedsgericht besteht aus dem Vorsitzenden, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, und zwei Beisitzern. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen mit Ausnahme der Mitgliederversammlung, der Jugendversammlung und der Spartenversammlung keinem anderen Organ des LVB angehören. Der Vorsitzende ist befugt, an den Sitzungen aller Organe des LVB teilzunehmen. Er hat dabei kein Stimmrecht.

In der Schiedsgerichtsordnung sind weitergehende Regelungen und Verfahrensweisen festgelegt.

Nachfolgend eine Übersicht der derzeit gewählten Mitglieder des Schiedsgerichtes: