Referat Umwelt und Luftsport

Die dem Referat zugeordneten Themen sind unter anderem

  • Hindernissfreiheit und Waldumbau
  • Beratung zu Themen des Naturschutzes an Fluggeländen und im Flugbetrieb
  • die Stromtrassenplanungen durch Bayern.

Das Referat ist fachlich dem Arbeitsbereich des Vorstandes Technik, Umweltverträglichkeit und Flugsicherheit zugeordnet.

Weitergehende Informationen zum Stromtrassenbau 

Die Bundesnetzagentur informiert über den aktuellen Stand zu den einzelnen Stromtrassenplanungen unter www.netzausbau.de. Hier kann man sich auch für einen Newsletter registrieren und findet themenbezogene Links auch zu Twitter und Facebook. Dies ist sehr empfehlenswert und sollte durch die betroffenen Vereine dringend wahrgenommen werden, um auf aktuellem Stand zu bleiben und sich rechtzeitig einbringen zu können.

Einzelne Streckenabschnitte befinden sich bereits im Planfeststellungsverfahren, aber schon weit früher müssen etwaige Einwendungen durch die Betroffenen frist- und formgerecht eingebracht werden.

Aktuelle Entwicklungen:

Das Unternehmen TenneT hat per Email /Newsletter darüber informiert, dass die Bundesnetzagentur (BNetzA) kürzlich die Vollständigkeit des eingereichten TenneT-Antrags auf Bundesfachplanung nach § 6 NABEG für Abschnitt B (Dipperz – Bergrheinfeld/West) des Netzausbauprojektes Fulda-Main-Leitung bestätigt hat.
Damit leitet die Behörde das formelle Genehmigungsverfahren, die Bundesfachplanung, für Abschnitt B ein.

Die Antragsunterlagen für Abschnitt B können auf der Webseite des Vorhaben 17 der BNetzA eingesehen werden.

 

Aktuelle Informationen

Wiesenbrüterkartierung 2021

Seit März findet in Bayern wieder eine Wiesenbrüterkartierung statt. Nähere Informationen zu den betroffenen Arten (Großer Brachvogel, Uferschnepfe, Rotschenkel, Kiebitz, Bekassine, Wachtelkönig, Braunkehlchen, Wiesenpieper und Grauammer) und deren Schutz sind auf den Seiten zum Artenhilfsprogramms des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU) zu finden. Die Bestände der Wiesenbrüter haben durch Lebensraumverluste, veränderte Landwirtschaft und Störungen durch Freizeitaktivitäten, freilaufende Hunde und Katzen und dgl. in Bayern in den letzten Jahrzehnten teilweise um 80-90% abgenommen. Auch in diesem Jahr zeichnet sich ein weiterer Rückgang der Beobachtungen der bedrohten Vogelarten ab, was wirklich besorgniserregend ist und vielleicht auch im Zusammenhang mit dem Rückgang der Insekten steht. Andererseits befinden sich Wiesenbrüter-Lebensräume häufig an Flugplätzen und Fluggeländen, da sie relativ naturnah sind, häufig im Bereich von weniger intensiv genutzten Feuchtwiesen liegen und sich einige Vogelarten längst an den Flugbetrieb gewöhnt haben und davon wenig stören lassen. Wir Luftsportler können uns also freuen und auch ruhig etwas stolz sein, dass dies so ist, und sollten bei vernünftiger Berücksichtigung der Ansprüche der Arten weniger Konflikte befürchten als weiterhin zum Artenschutz beitragen. Dazu ist der Kontakt mit den Vertretern des Naturschutzes und der Austausch über Beobachtungen, aber auch ggf. Probleme sinnvoll.

Zahlreiche Flugplätze und Modellfluggelände liegen in der Nähe oder direkt in der Grünland-dominierten Wiesenbrüterkulisse oder der Feldvogelkulisse (Kiebitz), die 2021 durch den Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V. (LBV) im Auftrag des LfU kartiert werden. In diesem Fall macht es sicher Sinn, mit den ehrenamtlichen Kartierern -soweit noch nicht geschehen- Verbindung aufzunehmen. Die Unteren Naturschutzbehörden können den Kontakt zu diesen und im Bedarfsfall auch zu den in den Landkreisen bestellten Wiesenbrüterberatern herstellen. Das Referat Umwelt und Naturschutz des LVB ist gerne bereit die Vereine und Platzbetreiber beratend zu unterstützen. Wir sind überzeugt, dass Luftsport nicht ein wesentlicher Grund für den dramatischen Rückgang der Wiesenbrüter ist. Das hat uns der Vorsitzende des LBV, Herr Dr. Schäffler, in einem Gespräch auch jüngst bestätigt.

Um einen Überblick über die Betroffenheit durch die Wiesenbrüterkartierung 2021 zu geben, wurden aus öffentlich vorhandenen Daten (da der LVB über keine eigene spezielle Datenbank der Flugplätze und Modellfluggelände verfügt) zwei Karten erstellt

Schutzgebiete im Bereich von Flugplätzen und Modellfluggeländen

Besonders naturschutzrelevante Schutzgebiete wie NATURA-2000-Gebiete (FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete) sowie Naturschutzgebiete können für den Luftsport erhebliche Bedeutung haben und sollten bei Flugbetrieb und Management des Vereinsgeländes berücksichtigt werden. Auch hier können die Unteren Naturschutzbehörden nähere Auskünfte zu Schutzzweck, sensiblen Arten und Verboten geben und auch über weitere Gebietskategorien wie Biosphärenreservate, Naturparke und Landschaftsschutzgebiete informieren. Wir haben für Flugplätze und Modellfluggelände in Bayern mit den oben genannten Einschränkungen je einen Atlas der besonders naturschutzrelevanten Schutzgebiete erstellt, der hier zu finden ist:

Da der Betrieb unbemannter Luftfahrtsysteme einschließlich Flugmodellen über Naturschutzgebieten, Nationalparken und NATURA-2000-Gebieten nach § 21b Abs. 1 Satz 1 Ziffer 6 LuftVO ohne gesonderte ausdrückliche Erlaubnis verboten ist, haben wir betroffene Modellfluggelände in einem gesonderten Atlas zusammengefasst, der hier zu finden ist:

NATURA-2000->Gebiete und >Naturschutzgebiete an Modellfluggeländen in Bayern

Auch und gerade weil sich die LuftVO derzeit im Novellierungsverfahren befindet, empfiehlt der LVB dringend -soweit noch nicht geschehen-, die notwendige Ausnahmegenehmigung einzuholen, da ein Verstoß gegen das allgemeine Betriebsverbot als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bei Bedarf steht das Referat Umwelt und Naturschutz des LVB zur Beratung gerne zur Verfügung.

Alle hier genannten Karten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellen teilweise auch Plätze und sogar Flughäfen dar, die keine LVB-Vereine beherbergen. Wer sein Vereinsgelände oder seinen Platz dort nicht wiederfindet, aber meint von entsprechenden Flächenkategorien betroffen zu sein, kann der Geschäftsstelle (info(at)lvbayern.de) gerne per E-mail die Koordinaten mitteilen und sollte eine Karte seines Fluggeländes beifügen.