Am Anfang steht immer die Frage, darf ich oder darf ich nicht und wenn ich darf, was darf ich als Modellflieger eigentlich?
Zum Glück sind die gesetzlichen und auch umweltrechtlichen Regelungen für den Modellflugsport überschaubar, aber man darf diese nicht einfach ignorieren. Denn auch im Schadensfall, eine Modellflughaftpflichtversicherung ist übrigens Pflicht, können diese Gesetze zum Tragen kommen !!
Will man einen Modellflugplatz betreiben, dann ist zu prüfen, mit welchen Flugmodellen soll denn geflogen werden. Sind diese unterhalb der Gewichtsgrenze von 5 kg und haben keinen Verbrennungsmotor, dann ist Modellflug grundsätzlich genehmigungsfrei. ABER, auf einem zugelassen, personentragendem Flugplatz oder innerhalb einer Kontrollzone, da ist jede Art von Modellflug genehmigungspflichtig.
Um diese Themen allen Modellflugsportlern in Bayern näher zu bringen, werden immer im Herbst Seminare mit dem Titel ‚Modellflug und Recht‘ veranstaltet und zwar für LVB-Mitglieder kostenfrei.
Auch die Zusammenhänge des Modellfluges mit Natur und Umwelt sind regelmäßig Thema und werden den LVB-Mitgliedern bei Bedarf nähergebracht.
Und natürlich gibt es einen umfassenden Rechtsservice, bei Fragen bitte an info@lvbayern.de wenden.
Für Fragen zu Umwelt und Natur ist der zuständige Fachreferent Ansprechpartner.
Des Weiteren informiert die Broschüre “Modellflug und Natur – kein Widerspruch” der Bundeskommission Modellflug des DAEC über das Zusammenspiel von Modellflug und Umwelt.
FAI und die Erläuterung für den Modellflug
FAI-Lizenz beantragen: www.daec.de/service/fai-sportlizenz/
Die Internationale Aeronautische Vereinigung oder französisch Fédération Aéronautique Internationale, Abkürzung FAI, ist der internationale Luftsportverband. Sie wurde am 14. Oktober 1905 in Paris gegründet, seit 1999 ist ihr Sitz Lausanne. Die FAI ist eine internationale nichtstaatliche Organisation, die keinen kommerziellen Zwecken dient. Die Vereinigung organisiert und koordiniert weltweit Aktivitäten in den Bereichen Luftfahrt und Raumfahrt. Nach permanentem Wachstum ist die FAI nun eine Organisation, in der Luftsportverbände aus etwa 100 Nationen der Erde vertreten sind, u.a. der Deutsche Aero-Club, der Österreichische Aeroclub und der Aero-Club der Schweiz
FAI Aeromodelling Commision – CIAM
CIAM (frz. Commission Internationale d’Aeromodelisme; engl. Commission Internationale Aeromodelling) ist die größte Kommission innerhalb der FAI, weil es die meisten im manntragenden Bereich ausgeübte Luftsportart auch im Modellflugbereich gibt. Es gibt 10 Subcommittees innerhalb der CIAM (Stand: 1. Januar 2006). Die Kommission ist für „Sporting Code Section 4“ zuständig.
Luftfahrzeugklassen der FAI
Für Wettbewerbe und Rekorde teilt die FAI Luftfahrzeuge in Klassen ein:
Klasse F: Modellflugzeuge
Klasse S: Modell-Raumfahrzeuge (Modellraketen)
Quelle: Wikipedia
FAI Event Calendar Aeromodelling ist offiziell veröffentlicht
Der FAI-Kalender mit den Sportereignissen in allen FAI-Modellflugklassen ist veröffentlicht. Mit dem Link www.fai.org/events/events-calendar-and-results gelangt man auf die FAI-Startseite, dann Land und Aeromodelling auswählen
Gutachter
Falls Sie einen Gutachter für eine Aufstiegsgenehmigung benötigen, Sie sonstige Fragen zum Modellflugplatz oder Modellflug im Allgemeinen haben, dann haben wir ganz in Ihrer Nähe einen kompetenten Modellflieger.
Unsere Gutachter
Peter Lessner, Klaus-Günther Horn