Modellflug

Neue Regeln 01.01.2023
Für das europäische Modellflugrecht gilt mit der DVO (EU) 2019/947 ab 1.1.2023 eine neue Grundlage. Das alte Modellflugrecht läuft somit in Kürze aus.
In dieser Rubrik „Piloteninfos“ möchten wir allen Modellflugpiloten und auch Vereinen aktuelle Informationen für den Flugbetrieb etc. geben.
Der MFSD (Modellflugsportverband Deutschland) ist Mitglied des Deutschen Aero Clubs (DAeC) und somit Teil der DAeC-Bundeskommission Modellflug. Der MFSD ist inzwischen Inhaber der sogenannten „Verbandsbetriebserlaubnis“ (VBE). Gemäß der DVO (EU) 2019/947 können diese nur bundesweit tätige Luftsportverbände erhalten.
Der LVB - und damit auch seine Sparte Modellflug - hat mit dem MFSD eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Damit gilt auch für alle LVB-Vereine und deren Modellflieger die VBE.
Alle Bedingungen und Anforderungen für die Nutzung der VBE sind als „Standardisierte Regeln für Flugmodelle), kurz StRfF, zusammengefasst und bilden damit das Regelwerk für den Modellflug.
Zu wichtigen Informationen zur neuen Verbandsbetriebserlaubnis gelangen Sie ganz einfach:
- für Modellflieger
- für Geländehalter
- für Gastflieger
- der neue Schulungsnachweis (ersetzt den Kenntnisnachweis)
- häufig gestellte Fragen (FAQ)