Damit sind die Wellenfluggebiete wieder wie bisher nutzbar. Dabei gelten auch wieder die Regeln zur Nutzung und Aktivierung, die in den jeweiligen Vereinbarungen mit den Nutzern der Gebiete getroffen wurden.
Segelflug

Wellensegelfluggebiete in Bayern
Die DFS Deutsche Flugsicherung und der Luftsport-Verband Bayern haben die früheren Betriebsbestimmungen zur Abwicklung von Segelflug in den Wellensegelfluggebieten Oberpfälzer Wald (OPFWA), Nördliches Fichtelgebirge (N-FGEB) und Bayerischer Wald (BAYWA) in einer einzigen Vereinbarung zusammengefasst.
Hier kann das Dokument der DFS heruntergeladen werden (aktuelle Änderungen werden im Änderungsverzeichnis auf Seite 4 aufgelistet).
Aktuelle Wellensegelfluggebiete:


