Weiterbildung Fluglehrer

Um die Lehrberechtigung zu verlängern oder zu erneuern, bietet das UL-Ausbildungsteam eine Weiterbildung für UL-Fluglehrer an.

04.03.2023 Bad Windsheim (im Rahmen des bayerischen Fliegertages) Das Programm ist hier.

Anmeldungen erfolgen über den Vereinsflieger.

Dafür loggen Sie sich bitte über Ihren Account bei Vereinsflieger an und gehen im Reiter unter "Mein Profil" dann auf der linken Seite den Reiter Seminarangebote und wählen dann das entsprechende Seminar aus und melden sich an.

Für alle Fluglehrer, die keine LVB-Mitgliedschaft oder keinen Zugang zum Vereinsflieger haben, erfolgt die Anmeldung hier.

Prüfungsabwicklung - Anschreiben vom UL-Landesausbildungsleiter

An alle UL-Ausbildungsleiter:

Wenn ein Schüler, der beim Luftsportgeräte Büro (LSG-B) zur Ausbildung gemeldet ist und dieser zur Prüfung ansteht, dann müsst Ihr den Schüler zur Prüfung anmelden. Dies muss beim LSG-B erfolgen (es gibt wenige begründete Ausnahmefälle).  Die nötigen Vorlagen findet Ihr im Ausbildungshandbuch (AHB Kopiervorlagen).

Die Prüfungen müssen in unseren LVB Verbandsflugschulen von einem DAeC Prüfungsrat abgenommen werden. Die Liste dazu findet Ihr unter: (lsgb.daec.de/service/adressen-finden/).

Nicht ordnungsgemäße Anmeldungen zu den Prüfungen führt zur nicht Anerkennung. Bitte haltet die Fristen und die vorgegeben Abläufe, wie sie im AHB stehen, unbedingt ein.

Neben vielen versicherungstechnischen Fragen, kann es nicht sein, dass Leistungen vom LSG-B und LVB erbracht werden und dann die Gebühren dafür nicht an die zuständigen Beauftragten gelangen. Das steht im Gegensatz zu den bereits erbrachten Arbeitsleistungen. Die Lizenz wird ja beim LSG-B beantragt. Ich bitte zu bedenken, dass wir in unseren Verbandsflugschulen viele finanzielle Vorteile haben und wir diese weiterhin nutzen wollen.

Ich bitte Euch auch die im AHB vorhandenen Vorlagen, vollständig und gewissenhaft auszufüllen (Z.B. eine Pauschale Unterschrift für alle Abschnitte im Ausbildungsnachweis ist nicht zulässig). Die AL in den Verbandsflugschulen sind für die Vollständigkeit und Korrektheit der Unterlagen verantwortlich. Bei den Überprüfungen unserer LVB Flugschulen werde ich auch die Schülerakten anschauen.

Es hat sich einiges geändert im AHB, deshalb bitte ich Euch das AHB als Grundlage zu nutzen und alte Seiten auszutauschen.

Z. B. schreibt das AHB (Seite 23) vor, dass bei der Praxisausbildung u.a. mindestens 40 Allein-Starts durchzuführen sind. Auch bei dieser Vorlage „Ausbildungszeugnis-Praxis“ ist eine korrektes und vollständiges ausfüllen erforderlich.

Ich hoffe Ihr habt Verständnis für mein Anliegen und meiner Bitte an Euch.

Eine vollständig abgeschossene Ausbildung mit ordnungsgemäßer Dokumentation kommt in erster Linie dem Antragsteller durch kurze Bearbeitungszeiten zu Gute.

Mit Fliegergruß
Robert Artmann
UL-Landesausbildungsleiter LVB
UL-Spartenvorsitzender LVB

Als Anlage das Schreiben vom LSG-B vom 25.02.2014.

Allgemeine Infos zur UL-Lizenz

Der Luftsport-Verband Bayern e.V. (LVB)  bildet als DAeC Landesausbildungsschule in 50 Mitgliedervereinen aus.

Das UL Fliegen bietet viel verschieden UL-Typen und Lizenzen

  • Dreiachser (aerodynamisch gesteuerte ULs)
  • Gyrokopter
  • Trikes (gewichtskraftgesteuerte ULs)
  • Motorschirme
  • UL Segelflug
  • UL mit 120 kg

Wenn Sie Interesse an unserer schönen Sportart haben besuchen Sie einen unserer Flugplätze und vereinbaren Sie einen „Schnupperflug“. Sprechen Sie mit einem unserer Fluglehrer und lassen Sie sich auf Ihren weiteren Weg zum UL-Piloten beraten. Auch die Zeit nach Ihrer Ausbildung, wenn Sie die Lizenz besitzen, sollten Sie in Ihren Überlegungen mit einfließen lassen.

Der nächste Schritt ist das Tauglichkeitszeugnis. Keine Angst die Hürden dafür sind geringer als sie denken. Ein Fliegerarzt kann Ihnen hier kompetente Auskunft geben.

Fußgänger

Fluganfänger, Bewerber ohne fliegerische Vorbildung

Es ist eine Ausbildungsmeldung in der Flugschule nötig. Dafür benötigen Sie:

1. Das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis (LAPL- Tauglichkeit ist Ausreichend)

2. Eine Kopie des  Personalausweises oder Reisepasses und bei minderjährigen Bewerbern eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des  gesetzlichen Vertreters.

Ausbildungsmeldung Formblatt: www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2012/luftsportgeraete_buero/formulare/ausbildung/05Ausbildungsmeldung_2015Form.pdf

Die Ausbildung erfolgt nach § 42 LuftPersV. Es müssen  8 Theorie Fächer erlernt werden. (Luftrecht, Navigation, Verhalten in besonderen Fällen, Meteorologie, Flugfunk, Technik, menschliches Leistungsvermögen und Pyrotechnik. Die Praktische Ausbildung erfordert mindestens 30 Flugstunden.

Die Prüfungen werden bei einem DAeC Prüfungsrat abgelegt.

Umschüler

Piloten mit aktiven Lizenzen und Tauglichkeitszeugnis

Umschulung: Es muss eine Ausbildungsmeldung an das DAeC  Luftsportgerätebüro erfolgen.

Inhaber der Lizenz als Flugzeugführer (SEP Land oder TMG) benötigen noch eine Einweisung durch einen Fluglehrer auf aerodynamische UL ohne Mindestflugzeiten. Sowie 3 Alleinflüge und zusätzlich ein Übungsflug mit einem Fluglehrer. Gemäß § 42 LuftPersV und AHB. Als Theorieteil muss noch eine Pyrotechnische Einweisung und Verhalten in besonderen Fällen erfolgen.