Einweisungsflug mit dem UL

Muster-Einweisung / Muster-Rating

Es wird immer wieder nachgefragt, wer einen Einweisungsflug für ULs durchführen kann?

Das Gesetz kennt in der UL-Fliegerei keine Einweisung. Art und Umfang sind nicht vorgeschrieben, somit wird beim Umstieg auf andere Muster auch nicht zwingend etwas im Flugbuch dokumentiert. Eigenverantwortung ist hier gefragt (siehe auch Auszug Aerokurier 7/2014). 

Obwohl gesetzlich nicht vorgeschrieben, legen wir – auch nach Rücksprache mit dem DAeC-Luftsportgerätebüro (LSG-B) - für die LVB-Verbandsflugschule und damit die angeschlossenen UL-Vereinsflugschulen fest, dass die Einweisung von einem UL-Fluglehrer erfolgen muss.

 Wesentliche Bestandteile der Einweisung sind: 

  • Vertraut machen mit dem Handbuch
  • Vertraut machen mit dem Handling am Boden
  • Trainieren von Starts und Landungen
  • Trainieren von Starts und Landungen bei Seitenwind
  • Simulation von Notfallsituationen (Außenlandeübungen nur mit Fluglehrer möglich).

Flugzeiten oder eine bestimmte Anzahl von Starts und Landungen sind nicht vorgeschrieben.
Der Fluglehrer sollte mit dem Einzuweisenden jedoch alle Flugmanöver durchführen, bis diese beherrscht werden.

Als Hilfestellung für die Einweisung haben wir ein Formblatt erstellt, dieses finden Sie hier:

*Auszug LuftVG:

5 §

(3) Die praktische Ausbildung der Luftfahrer darf nur von Personen vorgenommen werden, die eine Lehrberechtigung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 oder nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal besitzen (Fluglehrer).

60 §

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

(3) praktische Flugausbildung ohne eine Lehrberechtigung nach § 5 Abs. 3 erteilt.

 

Landesausbildungsleiter, ULKO-LVB                                                                                RA, Oktober 2020