Übungsflug mit dem Ultraleicht

Aus gegebenem Anlass möchte die ULKO des LVB, auf den in der LuftPersV vorgeschriebenen Übungsflug zur Aufrechterhaltung der UL-Lizenz hinweisen. Ein Bestandteil dazu ist der Übungsflug. Die UL Lizenz ist jetzt unbegrenzt Gültig (Außer UL Fluglehrer).

Es steht in der Verantwortung des Piloten, die Bedingungen der LuftPersV §45  selbst zu überwachen.

Allgemeines:

Der Übungsflug ist alle 24 Monate für die „Ausübungsberechtigung“ der UL Lienz erforderlich. Der Nachweis ist im Flugbuch des Überprüfenden einzutragen. Für Fluglehrer empfiehlt sich ein Eintrag im Flug- oder Ausbildungsverzeichnis der Flugschule mit Namen und durchgeführten praktischen Übungsteilen. Sowie im Flugbuch des Fluglehrers. Die Rechte einer Lizenz mit der eingetragenen Luftsportgeräteart dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Inhaber einer Lizenz Ultraleichtflugzeuge eine ausreichende fliegerische Übung aufweist. Die Einzelheiten werden vom Beauftragten entsprechend § 42 Abs. 2 festgelegt.

Praxis Vorschläge/-Übungen:

  • Dauer mindestens eine Stunde Flugzeit (vorgeschrieben) mit Fluglehrer
  • Einflug in CTR
  • Notlandeübung, Außenlandeübungen
  • Navigationstraining mit Kleinnavigation
  • Anflug eines fremden Platzes
  • Überprüfung des Sprechfunkverkehrs
  • Übung des allgemeinen Handling (Kreise, rollen, sinken, steigen, Langsamflug usw.)
  • Einhalten der Platzrunde (Höhe, Einflug, Örtlichkeiten)
  • Flugzeugcheck nach Check-Liste
  • Überprüfung der Flugplanung (Wetter, Beladung, Kurs usw.)
  • Einhalten der Lufträume und Flughöhen

Durchführung:

Die o.g. Übungspunkte sind als Vorschläge zu werten. Jeder Fluglehrer ist selbstverantwortlich für die Durchführung des Übungsfluges. Der Fluglehrer ist der verantwortliche Luftfahrzeugführer.  Es sollte möglichst eine unbürokratische Durchführung gewählt werden. Bei nicht ausreichenden Kenntnissen sind einige Trainingsstunden mit Fluglehrer zu empfehlen. Der Übungsflug muss 'an einem Stück' durchgeführt werden, also nicht morgens eine halbe und abends eine halbe stunde. Es sind Aufsetz- und Durchstartübungen zulässig oder „ Low approach“, an anderen Plätzen oder am Start- und Landeplatz.

Achtung: Die Stunde Flugzeit darf nicht unterbrochen werden. Aufsetzen und Durchstarten ist möglich.

Die ULKO LVB empfiehlt für die Durchführung des Übungsfluges folgendes Protokoll anzuwenden. Die Übungen und Inhalte des Protokolls stellen die empfohlenen Übungsinhalte beim Übungsflug dar. Das Protokoll kann dem FI auch als Nachweis der korrekten Durchführung dienen.

Hier noch einmal zur Info:

Der Luftsportgeräteführerschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis. Die Rechte einer Lizenz dürfen nur ausgeübt werden, wenn der Führer von aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen in den letzten 24 Monaten 12 Flugstunden als Führer von einmotorigen Landflugzeugen, Reisemotorseglern oder aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen durchgeführt hat. Davon müssen 6 Flugstunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit 12 Starts und Landungen und 1 Übungsflug von mind. 1 Stunde Flugzeit mit Fluglehrer auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein.

Bei fehlenden Voraussetzungen kann als Ersatz eine praktische Prüfung nach § 43 abgelegt werden.