Die sinkenden Inzidenzzahlen haben wie erwartet zu weiteren Lockerungen der Corona-Beschränkungen geführt. Auch für den Sport gibt es weitere Lockerungen.
Es gilt nun die inzwischen nun 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV). Die Gültigkeit ist vorerst bis zum 4. Juli befristet.
Wir haben den LVB-Leitfaden inkl. Anlagen erneut angepasst und die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.
In Ergänzung dazu verweisen wir weiterhin auf die ausführlicheren Informationen für den gesamten Sport in den stets aktuell gehaltenen „BLSV-Corona-Handlungsempfehlungen“. Sie finden diese hier:
https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/06/Handlungsempfehlungen.pdf
(BLSV-Startseite allgemein: https://www.blsv.de/startseite/service/news/coronavirus/)
Bitte auch weiterhin die amtlichen Mitteilungen und die veröffentlichten Inzidenzwerte der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beachten (weiterführende Links finden Sie u.a. im LVB-Leitfaden)