Luftsport-Verband
Bayern e.V.

Fragen und Antworten zu Auswirkungen der Corona-Pandemie – Änderungen im Vereinsrecht

In der LVB-Geschäftsstelle erreichen uns täglich Anfragen per Telefon und Email zu u.a. wirtschaftlichen und auch rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den bestehenden Allgemeinverfügungen in Bayern.
Da der Luftsport Teil des organisierten Sports in Bayern ist, der vom Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) vertreten und repräsentiert wird, möchten wir wie schon vor zwei Wochen erneut auf die umfangreichen und stets aktualisierten Informationen des BLSV auf dessen Homepage www.blsv.de verweisen.

Sehr ausführlich und hilfreich dazu ist die FAQ-Zusammenstellung

In einer gesonderten BLSV-Information für Vereine vom 4. April (Samstag) ist ferner u.a. der Link zu einer Videobotschaft des Bayerischen Sportministers Joachim Herrmann enthalten.

Zudem beinhaltet die BLSV-Info auch Hinweise zu Gesetzesänderungen im Vereinsrecht, die der Bundestag per Eilverfahren am 25. März beschlossen hat und die im „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht“ zusammengefasst sind.
Die entsprechende Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt finden Sie zum Nachlesen hier, die entsprechend relevanten Stellen sind gelb markiert (Seite 3).

Auf der Homepage des DAeC finden Sie unter dem gesonderten Navigationspunkt „Covid-19 und Luftsport“ zusätzlich diverse luftsportspezifische Informationen.

Und wenn Sie darüber hinaus Infobedarf oder Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die LVB-Geschäftsstelle.

Ihnen allen herzlichen Dank für Ihr verantwortungsbewusstes, zudem von sehr viel Geduld und Ausdauer geprägtes Handeln, bleiben Sie alle gesund!