Das Coronavirus breitet sich weiterhin dynamisch aus. Diese Entwicklung macht auch vor dem organisierten Sport in Bayern nicht Halt. In der aktuellen Risikosituation steht der Gesundheitsschutz an oberster Stelle. Der Bayerische Ministerpräsident hat am 16. März mitgeteilt, dass in Bayern ab sofort der Katastrophenfall gilt.
Zudem sind bayernweit die Beschränkungen noch einmal weiter ausgedehnt worden.
Nicht nur Kinos, Clubs, Vereinsräume und ähnliches werden/sind geschlossen, sondern u.a. auch Sportplätze und Spielplätze werden gesperrt.
Das bedeutet, dass auch der gesamte Luftsportbetrieb in allen Disziplinen durch die Luftsportvereine vorerst einzustellen ist.
Die beiden bayerischen Landesluftfahrtbehörden (Luftamt Süd, Luftamt Nord) haben am 17. März eine Stellungnahme veröffentlicht mit dem Hinweis auf die Allgemeinverfügung Az.51-G8000-2020/122-67 der Bayerischen Staatsministerien Gesundheit und Pflege sowie Familie, Arbeit und Soziales: “Für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), worum es vorliegend geht, sind die jeweils örtlichen Kreisverwaltungsbehörden (Gesundheitsämter/Landratsämter) – auch für die entsprechenden Ausnahmen – zuständig. Diesbezügliche Anfragen müssen somit an die jeweilige Vollzugsbehörde gerichtet werden.Sowohl das Luftamt Nordbayern als auch das Luftamt Südbayern vertreten einheitlich die Auffassung, dass Modellflug-, Hängegleiter-, Ultraleicht-, Außenstart- und Segelfluggelände, und Flugschulen (Ausbildung zum Privatluftfahrzeugführer) als „Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen“, dem Verbot in Ziffer 2 der Allgemeinverfügung unterfallen.
Verbindliche Auskünfte können jedoch nur die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden geben”
Auch der Deutsche Aero Club hat eine Stellungnahme mit Empfehlungen dazu veröffentlicht, der sich der LVB vollinhaltlich anschließt, Sie finden diese hier:
COVID-19: Handlungsempfehlung für DAeC-Mitglieder
Zudem hat der DAeC nunmehr einen eigenen Navigationspunkt zum Themenkomplex eingerichtet:
https://www.daec.de/coronavirus-und-luftsport/
Als Luftsport-Verband Bayern (s.a. auch LVB-Leitbild), bitten wir daher alle Vereinsverantwortlichen, aber auch alle Luftsportler entsprechend konsequent zu verfahren. So sehr die Einschränkungen Opfer bedeuten, so wichtig ist es jetzt, besonnen und entschlossen unser Leben zu entschleunigen.
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung insbesondere des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Der Bayerische Landes-Sportverband (BLSV) hat auf seiner Homepage zur aktuellen Situation ebenfalls einige Informationen veröffentlicht, die zudem bei Neuentwicklungen aktualisiert werden, die BLSV-Startseite lautet: www.blsv.de
Auch wir hoffen, dass die bundesweit festgelegten Maßnahmen dazu beitragen werden, die Ausbreitung zu reduzieren, so dass möglichst bald ein „gewohnter Alltag“ auch im Sport /Luftsport wieder möglich wird. Bleiben Sie gesund!
17. März 2020, Luftsport-Verband Bayern e.V.