Luftsport-Verband
Bayern e.V.

Update der LVB-Handlungsempfehlungen zur Durchführung des Flugbetriebs

Die Bayerische Staatsregierung bzw. das Ministerium für Gesundheit und Pflege hat die Gültigkeit der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung über Änderungsverordnungen bis zum 6. Juni verlängert, dazu auch einige kleine inhaltliche Anpassungen vorgenommen.

Wir gehen derzeit davon aus, dass ab dem 7. Juni eine 13. Version erscheinen und gültig sein wird. Anpassungen der LVB-Handlungsempfehlungen würden wir dann zeitnah vornehmen und veröffentlichen.

Auch wenn die Maßnahmen und Beschränkungen sowie die inzidenzbasierten Festlegungen inzwischen größtenteils bekannt sein sollten, haben wir die wichtigsten Aspekte zusammengefasst.

Ausführlichere Information für den gesamten Sport finden sich nach wie vor in den stets aktuell gehaltenen „BLSV-Corona-Handlungsempfehlungen“.
Sie finden diese hier:

https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/05/Handlungsempfehlungen.pdf

Sämtliche Informationen und Antworten auf die dort veröffentlichten Fragestellungen sind mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege abgesprochen und haben somit einen verbindlichen Charakter!

Bitte auch die amtlichen Mitteilungen und die veröffentlichten Inzidenzwerte der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beachten.