Luftsport-Verband
Bayern e.V.

Das Team für UL Fliegen in Bayern

Die Sportsparte „Ultraleicht“ im LVB ist für alle organisatorischen, sportlichen, technischen und die damit verbundenen finanziellen Belange des ultraleichten Fliegens auf Landesebene zuständig.

Die Verbandsarbeit der UL-Kommission (ULKO) kann nur im Team funktionieren. Daher wird die bayerische ULKO unterstützt durch die hervorragende Arbeit der Mitarbeiter der Geschäftsstelle, In enger Zusammenarbeit mit der Bundes-ULKO des DAeC und dem DULSV, versuchen wir alle Belange aller bayerischen UL-Flieger zu vertreten.

Zu unseren Unterstützern gehören auch die vielen helfenden Hände in unseren Mitgliedsvereinen, die für die Organisation und Durchführung benötigt werden, wenn der LVB z.B. Meisterschaften oder Lehrgänge durchführt.

DIE ORGANE DER SPORTSPARTE ULTRALEICHT

1. Die Bayerische Ultraleichtkommission (ULKO)

Die Ultraleichtkommission hat die Aufgabe, nach den von der Spartenversammlung Ultraleicht festgelegten Grundsätzen, die Interessen des UL-Fliegens nach innen und außen zu vertreten.

Die UL-Kommission besteht aus dem:

a) Vorsitzenden (UL-Referent LVB)
b) Stellvertretenden Vorsitzenden
c) Sportreferenten für Wettbewerbe und Meisterschaften (UL-Landestrainer)
d) Referenten für Öffentlichkeitsarbeit
e) Landesausbildungsleiter UL und Stellvertreter

2. Die Spartenversammlung Ultraleichtflug

Die Spartenversammlung Ultraleichtflug berät und entscheidet als oberstes Organ der UL Sparte über grundlegende Fragen des bayerischen UL-Fliegens. Sie bestimmt die Grundsätze für die Arbeit der Bayerischen ULKO.

Stimmberechtigte der Spartenversammlung sind die Delegierten und Mitglieder der UL-flugtreibenden Vereine in Bayern.

3. Der Haushaltsrevisor

Er prüft die Geschäfts- und Kassenführung der Sportsparte Ultraleicht im laufenden Geschäftsjahr anhand einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung zum 31.12. und legt das Ergebnis seiner Prüfung in einem Revisionsbericht nieder. Dieser ist zunächst der UL-Kommission und dann der nächsten Spartenversammlung Ultraleicht vorzulegen.

DIE WAHL- UND GESCHÄFTSORDNUNG DER SPARTE ULTRALEICHT

Die Wahl- und Geschäftsordnung beschreibt die Arbeit der Organe der Sparte Ultraleicht.