Die Landesluftfahrtbehörden „Luftamt Nordbayern“ (LAN) und „Luftamt Südbayern“ (LAS) haben nach der veröffentlichten Allgemeinverfügung des „Luftfahrt-Bundesamtes“ (LBA) inzwischen ebenfalls Allgemeinverfügungen erlassen, die achtmonatige (bis 31. Oktober 2020) Fristverlängerungen von Lizenzrechten regeln.
Über die Frage, wie die Verlängerungen dann durchzuführen sind, werden LAS und LAN noch gesondert informieren.
Nachfolgend die jeweiligen Allgemeinverfügungen in der Reihenfolge der Veröffentlichungen:
LBA-Allgemeinverfügung
Damit ist sichergestellt, dass auch Luftsportler in den nächsten Monaten nicht um die Gültigkeit ihrer Lizenzen bangen müssen, solange der Flugbetrieb weiter ausgesetzt ist. Der DAeC hat auf seiner Homepage dazu ebenfalls eine Veröffentlichung eingestellt, in der auch Hinweise zu den Verfahren in anderen Bundesländern enthalten sind, die DAeC-News finden Sie hier.