„Bagatellgebührenregelung“ bei An- und Abflügen beschlossen — Festlegungen in der FSBV zur FSAAKV

In der neuen Flugsicherungsbeauftragungsverordnung (FSBV) ist die Einführung von Bagatellgebühren festgelegt. Dort heißt es u.a.: „Zur Wirtschaftlichkeit der Gebührenerhebung und zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens trägt die Möglichkeit der Flugsicherungsorganisationen bei, auf die Geltendmachung von Gebühren in geringer Höhe ganz oder teilweise zu verzichten. Gering sind Gebühren jedenfalls nicht mehr, wenn sie je Zähleinheit (Landung) 15 € netto überschreiten“.

Damit bleibt der Flugsport vor einer drohenden, weiteren Belastung bewahrt.

Wie u.a. im Editorial der Ausgabe 3-2021 von „Luftsport in Bayern“ veröffentlicht, waren außerordentlich kurzfristig mit Wirkung ab 1.9.2021 An- und Abfluggebühren an AFIS-Flugplätzen (Aerodrome Flight Information Service; Fluginformationsdienst) eingeführt worden. Gemeinsam hatten sich u.a. DAeC, AOPA und IDRF mit dem BAF und dem BMVI in Verbindung gesetzt und auf die in Teilen undurchdachte Regelung aufmerksam gemacht und Anpassungen gefordert.