Der Deutsche Aero Club hatte damalig Klage gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingereicht.
Derzeit erhalten alle Vereine, die sich dem Widerspruchsverfahren angeschlossen hatten, von der Bundesnetzagentur Unterlagen mit u.a. einem Formular zur Rücknahme der Widersprüche.
Mit dem vorliegenden Urteil hat das Verwaltungsgericht über die DAeC-Klage zu den Beiträgen nach TKG und EMVG entschieden. Das VG hat die Klage abgewiesen.
Seitens des DAeC gibt es zum Vorgang eine Veröffentlichung siehe hier: https://www.daec.de/service/musterverfahren/
Der LVB selbst hat ebenfalls die o.g. Benachrichtigung der Bundesnetzagentur erhalten und die Rücknahme des Widerspruchs für sich bereits eingeleitet. Der DAeC regt in seiner Veröffentlichung ja auch dazu an, die Widerspruchsrücknahme durchzuführen.