Zentrales Thema war die Darstellung der aktuellen, nationalen Situation in den einzelnen Ländern und die Planung der Umsetzung der neuen EU Regeln. Dadurch gab es einen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern, die bisher kaum über die aktuelle Situation in den anderen Mitgliedsländern informiert waren.
Es ist für ein gemeinsames Vorgehen und für die Schaffung möglichst einheitlicher Regeln für den Betrieb des Modellflugs unabdingbar, dass ein solcher Informationsaustausch stattfindet.
Besonders wichtig ist dieser Punkt für den Betreib jeweils ausländischer Piloten als Touristen oder bei Wettbewerben hinsichtlich der Versicherung, der in Zukunft obligatorischen Registrierung und der gegenseitigen Anerkennung von Kompetenznachweisen
In fast allen Ländern ist es das Ziel der nationalen Verbände, eine Betriebserlaubnis nach § 16 der “ Drohnenverordnung ” zu erhalten, wobei die Fortschritte in diesem Punkt in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich ausfallen.
Der größte Fortschritt dürfte hier in Norwegen vorliegen, die ein praktisch vollständiges Regelwerk vorliegen haben, das als Grundlage für eine Betriebserlaubnis durch die zuständige Behörde anerkannt ist. Dort fehlt eigentlich nur noch die Unterschrift.
In der Schweiz gibt es eine Vereinbarung mit der Behörde, dass die bisherige Praxis weitergeführt wird. Allerdings ist das Verfahren der Implementation in der Schweiz ein Anderes als in EU Staaten.
In Deutschland liegt seitens des DAeC ein vollständiges Regelwerk als Basis für eine Betriebserlaubnis vor, das aber noch mit dem BMVI diskutiert werden muss. Gespräche dazu werden in naher Zukunft stattfinden.
In Österreich gibt es ebenfalls ein vollständiges Regelwerk des ÖAEC zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Allerdings ist der Fortgang der Umsetzung durch die politische Situation in Österreich z.Z. behindert. Österreich hat aktuell nicht wirklich eine Regierung.
Weitere Länder sind ebenfalls in Verhandlungen mit den Behörden und es gibt leider auch Länder, in denen bisher praktisch nichts passiert ist. Einen Sonderweg plant Finnland, dass eine Ausweisung von Modellfluggebieten gemäß § 15 der „Drohnenverordnung“ ohne spezielle Betriebserlaubnis anstrebt.
Es gab weiterhin allgemeine Informationen zur Umsetzung der EU Regulierung in nationale Betriebserlaubnisse. Ferner wurde das Thema U Space diskutiert Im Rahmen dieser Diskussion gab es den Vorschlag des Vertreters des SMV (Schweizer Modellflug Verband), dass der Modellflug nicht aus dem Anwendungsbereich von U Space ausgenommen werden sollte, obwohl das im momentanen Regelungsentwurf zu U Space so vorgesehen ist.
Es wird im Jahr 2020 ein Review der Drohnenregulierung durch die EU geben, zu der es wahrscheinlich eine Konferenz der Betroffenen geben wird Die EMFU wird sich darauf vorbereiten und teilnehmen.
Außerhalb des Themenbereichs des Meetings gab es ein Update der Aktivitäten innerhalb der EU zum Thema Funk für UAV und einen Gastbeitrag des DMFV zum Thema Drohnenabwehr. Es wurde weiterhin verabredet, dass es Nachfolgemeetings zum Thema geben soll, die dann als Online-Meeting stattfinden werden.