Luftsport-Verband
Bayern e.V.

Modellflug-Aufstiegserlaubnisse und LBA-Verbandsbetriebsgenehmigung — Was geschieht mit bestehenden Aufstiegserlaubnissen?

Einige LVB-Mitgliedsvereine haben nach unserer News-Veröffentlichung vom 6. Juli nachgefragt, ob hinsichtlich ihrer vorhandenen Aufstiegserlaubnisse aktueller Handlungsbedarf besteht.

Die Antwort ist einfach: Nein. Bestehende Aufstiegserlaubnisse gelten zunächst mindestens zwei Jahre nach Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis – somit bis Juli 2024 – automatisch weiter. Für eine Registrierung beim MFSD innerhalb dieser zwei Jahre werden wir demnächst ausführlicher informieren.

Das DAeC-Mitglied MFSD (Modellflugsportverband Deutschland) als Erlaubnisinhaber hat auf einer „FAQ-Seite“ u.a. ausführliche Antworten auf Fragen zu Modellfluggeländen etc. veröffentlicht, siehe hier:

https://www.mfsd.de/flugbetrieb-im-verbandsrahmen-des-mfsd/


Der LVB hat sich per Kooperationsvereinbarung mit dem MFSD der Verbandsbetriebsgenehmigung angeschlossen. Das EU-Recht schreibt vor, dass nur national tätige Verbände eine derartige Verbandsbetriebsgenehmigung beantragen und erhalten können, sonst hätte der LVB dies selbst beantragt.