Die Bundeskommission Modellflug im DAeC wird neben der „en-bloc-Registrierung“ beim Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur (BMVI) die Erteilung einer besonderen Betriebsgenehmigung beantragen, damit im Verbandsrahmen des DAeC und aller ihm angeschlossenen Mitgliedsverbände und Luftsportvereine Modellflug wie bisher bekannt weiter durchgeführt werden kann.
Erfordernis und Umfang der Registrierung sind in Artikel 14 der DVO (EU) 2019/947 verankert. In Deutschland wird diese Notwendigkeit der Registrierung durch das Innenministerium bzw. das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) umgesetzt.
Für die Mitglieder des LVB, die Modellflug egal ob als Haupt- oder Nebensparte durchführen, übernimmt der LVB die Registrierung als eine “en-bloc” Registrierung.
Dazu wird an jedes Mitglied ein entsprechendes Informations-Schreiben versandt, sofern eine E-Mail Adresse hinterlegt ist.