Vorübergehende Einrichtung von Gebieten mit Flugbeschränkungen wegen der Militärübung „Air Defender 2023“

Die Bundeswehr wird vom 12. bis 23. Juni 2023 unter dem Titel „Air Defender 2023“ die größte Verlegeübung von Luftstreitkräften seit Bestehen der NATO ausrichten.
Dabei werden voraussichtlich knapp über 200 Luftfahrzeuge involviert sein. Diese werden eine internationale Luftverteidigungsübung mit Schwerpunkt im Luftraum Deutschlands sowie weiterer NATO-Alliierter durchführen.

Deutschland hat als Gastgeber die führende Rolle sowohl bei der Planung und Leitung der Übung als auch bei der Bereitstellung des sogenannten „Host-Nation Support“, wie Unterbringung, Versorgung und weiteren Dienstleistungen.

Die Bundeswehr ist bestrebt, die Belastungen für die Bevölkerung und den zivilen gewerblichen und nicht gewerblichen Luftverkehr so gering wie möglich zu halten.

In den beschriebenen Übungsgebieten sind mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Staatsluftfahrzeuge, Flüge der Polizeien des Bundes und der Länder, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz sowie Ambulanzflüge und Flüge nach Instrumentenflugregeln nach vorheriger Genehmigung durch die zuständige Flugverkehrskontrollstelle.

Auch außerhalb und unterhalb dieser Gebiete ist im gesamten Übungszeitraum mit erhöhtem militärischem Flugaufkommen zu rechnen, insbesondere im Umfeld der Militärflugplätze der Luftwaffe. Eine Veröffentlichung der Gebiete findet als AIP SUP IFR und VFR sowie als NfL I statt. Das Schreiben mit u.a. Kartendarstellungen finden Sie hier:

Zur aktuellen News des DAeC zu den Flugbeschränkungen gelangen Sie hier.