Sobald wie möglich sollte eine Geländeanzeige erfolgen, weil dies mit Blick auf die europarechtlichen Ungültigkeitsregelungen per 01.01.2023 die sicherste Variante ist. Und die Geländeanzeige auf der Homepage des MFSD erfordert kaum zehn Minuten.
Geländeanzeige
Die Geländeanzeige führt dazu, dass die alte, aktuell gültige Betriebserlaubnis (Aufstiegsgenehmigung) für das Modellfluggelände sofort als neue Erlaubnis gem. § 21f Abs. 3 – 6 LuftVO (n.F.) gilt. Diese Geländeanzeige muss zwei Jahre nach der Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis erfolgen, also bis spätestens 06.07.2024.
Aktuell wird seitens des Ministeriums bzw. der Behörden überlegt, per Allgemeinverfügung zu bestimmen, dass alte BE in neue Erlaubnisse nach § 21f Abs. 3 – 6 LuftVO überführt werden. Das wäre perfekt und würde insoweit die oben empfohlene Geländeanzeige wegen des “Ungültigkeitsthemas” unnötig machen.
ABER: Gleichwohl bedürfen im Rahmen des Modellflugbetriebs der DAeC/MFSD-Verbandsbetriebserlaubnis Modellfluggelände der sog. “Geländeausweisung” durch den DAeC/MFSD, wenn auf einem Gelände z.B. Flugmodelle mit mehr als 12 kg MTOM betrieben werden sollen. Das hat damit zu tun, dass der DAeC/MFSD durch die Erteilung der Verbandsbetriebserlaubnis auch die VERANTWORTUNG dafür übernehmen musste, was unter seiner Verbandsbetriebserlaubnis passiert und wie diese genutzt wird. Die Geländeanzeige auf der MFSD-Seite bleibt also aus diesem Grund notwendig.
UND: Die Regeln der Verbandsbetriebserlaubnis des MFSD/DAeC sehen vielleicht für das Modellfluggelände Erleichterungen, Verbesserungen (z.B. Flugleiter, Sicherheitsnetz usw.) vor. Daher macht es Sinn, sich innerhalb der Frist von zwei Jahren – also bis zum 06.07.2024 – an den MFSD zu wenden, damit dieser eine Überprüfung durchführen kann.