Unterschreiten der Sicherheitsmindesthöhe

Erlaubnis zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe im Rahmen von Schulungsflügen nach Teil-FCL

Den im LVB als Mitglieder gemeldeten Fluglehrern hat das Luftamt Südbayern die Erlaubnis erteilt, als FI (A), FI (S)-TMG oder CRI (A) die Sicherheitsmindesthöhe bei vorgeschriebenen Schulungsflügen, Auffrischungsschulungen, Kompetenzbeurteilungen nach Teil-FCL im Freistaat Bayern mit Vereinsmitgliedern des LVB zu unterschreiten.
Dazu ist das Ausfüllen des LVB-Antrags erforderlich.
Nach Eingang beim LVB erfolgt zeitnah eine Prüfung dazu.

Anschließend erhält der Antragsteller eine LVB-Bestätigung, die ihn dann legitimiert, die LAS-Erlaubnis zu nutzen.

Hinweis: das ist nicht erforderlich für die Ausbildung innerhalb der LVB-ATO, dafür gilt die entsprechende Genehmigung zur Unterschreitung der Sicherheitsmindesthöhe, die auf den Seiten 10/11 Bestandteil der ATO-Genehmigung ist.

LVB-Antrag Unterschreiten Sicherheitsmindesthöhe

Auszug LAS-Erlaubnis zum Unterscheiten