Modellflugrecht / Naturschutz

Am Anfang steht immer die Frage: Darf ich oder darf ich nicht? Und wenn ja, was darf ich eigentlich?

Für den Modell sind in der Regel zwei Bereiche besonders zu beachten: Luftrecht und der Naturschutz.

1. Luftrecht

In Europa gilt seit Kurzem einheitlich die EU-Drohnenverordnung (= DVO (EU) 2019/947). Darin ist auch der Rechtsrahmen für den „Modellflug“ europaweit neu geregelt. Für den „Modellflug im Verbandsrahmen“ sieht die EU-Drohnenverordnung die Möglichkeit vor, dass spezielle Betriebserlaubnisse beantragt werden könnten. Der MFSD (Modellflugsportverband Deutschland e.V.) hat eine solche “Verbandsbetriebserlaubnis“ (VBE) erhalten und teilt die Erlaubnis mit dem Luftsport-Verband Bayern (LVB) über einen Kooperationsvertrag. Damit können alle LVB-Vereine und LVB-Modellflieger die VBE des MFSD unmittelbar nutzen.

Die VBE enthält alle Regelungen für den Verbandsmodellflug (sog. „verbandsinterne Verfahren“). Dieses Regelwerk heißt im MFSD „Standardisierte Regeln für Flugmodelle“ (StRfF). Die StRfF fassen die altbewährten Modellflugregeln (mit ein paar Verbesserungen 😉) als „Best Practice“ zusammen. Der Inhalt kann in folgenden Kurzbeschreibungen schnell nachgelesen werden:

Auch in diesen FAQ kann man schnell das Wesentliche finden.

Der neue Schulungsnachweis (ersetzt den bisherigen Kenntnisnachweis) kann beim MFSD gemacht werden.

Wer außerhalb von Modellfluggeländen fliegen möchte, kann mit dem (offiziellen) Map Tool sehr einfach checken, ob am geplanten „Flugort“ Beschränkungen zu beachten sind

(Bedienungsanleitung beachten).

2. Naturschutz

Im vorgenannten Map Tool kann auch ermittelt werden, ob am geplanten „Flugort“ die Zustimmung von der zuständigen (unteren) Naturschutzbehörde erforderlich ist. Dafür die Kartenebene „Naturschutzflächen“ im Map Tool aktivieren und den Ort eingeben. Wenn der Ort grün eingefärbt ist, wird eine Zustimmung benötigt.

Die Broschüre “Modellflug und Natur – kein Widerspruch” informiert über das Zusammenspiel von Modellflug und Umwelt.

3. Fragen im Einzelnen?

Und natürlich gibt es einen umfassenden Service. Bei Fragen bitte an info@lvbayern.de wenden.